Bleiben Sie mobil mit Mercedes-Benz MobiloVan.[1]
Ein Team für grenzenlose Mobilität.
Nach jedem ausgeführten Wartungsdienst verlängern wir Ihre Mobilitätsgarantie bis zur nächsten fälligen Wartung. Damit Sie zuverlässig ankommen, sind 3.000 autorisierte Mercedes-Benz Servicepartner in ganz Europa schnell zur Stelle. Von der Hilfe direkt am Pannenort bis hin zur Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs: Sie können sich auf Leistungen in gewohnter Mercedes-Benz Qualität verlassen.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern persönlich zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Für welche Fahrzeuge gilt die Langzeit-Mobilitätsgarantie?
Mercedes-Benz MobiloVan gilt ohne Kilometerbegrenzung für alle Citan, Sprinter und Vito[2]
- mit Erstzulassung ab 01.10.2012,
- die durch die Daimler AG oder Mercedes-Benz Vertriebsorganisation im Geltungsbereich verkauft und ausgeliefert wurden
- und im Zeitpunkt der Inanspruchnahme in diesen Ländern zugelassen sind und betrieben werden.
Grenzenlos mobil im europäischen In- und Ausland.
Stecken Sie sich weite Ziele. Wir helfen Ihnen, sie auch zu erreichen.
Mercedes-Benz verfügt über eines der dichtesten Servicenetze in Europa. Rund 3.000 autorisierte Mercedes-Benz Service-Partner helfen Ihnen im Falle eines Falles sicher weiter. Professionell und rund um die Uhr sind wir für Sie da.
Bei Fahrten in fast ganz Europa haben Sie Anspruch auf die Leistungen von Mercedes-Benz MobiloVan.[1][2]
Albania | Great Britain | Montenegro |
Andorra | Greece | Netherlands |
Austria | Hungary | Norway |
Belgium | Iceland | Poland |
Bosnia & Herzegovina | Ireland | Portugal |
Bulgaria | Italy | Romania |
Croatia | Kosovo | Serbia |
Cyprus (North & South) | Latvia | Slovak Republic |
Czech Republic | Liechtenstein | Slovenia |
Denmark | Lithuania | Spain |
Estonia | Luxembourg | Sweden |
Finland | Macedonia | Switzerland |
France | Malta | Turkey[3] |
Germany | Moldova | Ukraine |
Gibraltar | Monaco |
[1] - MobiloVan gilt für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 01.10.2012.
[2] - Gilt nicht in Überseedepartments und -territorien.
[3] - Gültig ab Erstzulassung 01.09.2013.